Operationsbefehl UebMan171915Baug25

 Gefueb 130820

 

1. ALLGEMEINE LAGE

Das Operationsgebiet Gunkizli ist geprägt von sumpfigen Niederungen, dichter Vegetation und weitläufigem Flachland mit zahlreichen verstreuten Dörfern sowie vereinzelten Flugplätzen. Das Gelände erschwert mechanisierte Bewegungen erheblich und begünstigt Hinterhalte an den wenigen passierbaren Straßen und trockenen Geländestreifen.
Derzeit befindet sich das Gebiet unter Kontrolle des Royal Army Corps of Sahrani (RACS). Der Feind hat über längere Zeit Verteidigungsanlagen errichtet, darunter befestigte Ortschaften und vorbereitete Hinterhaltstellungen in Engstellen.
Unsere Kräfte – bestehend aus der Bundeswehr und den British Armed Forces – greifen aus Südost an, mit dem Ziel, das Gebiet vollständig zu sichern. Die offenen, jedoch sumpfigen Flächen zwingen beide Seiten zur Nutzung klarer Bewegungsachsen, die leicht zu sperren oder zu verteidigen sind.
Es ist mit feindlicher Infanterie in Kombination mit leichten gepanzerten Fahrzeugen, mobilen Artilleriesystemen und tragbaren Luftabwehrsystemen (MANPADS) zu rechnen. Feindliche Luftabwehr im Hinterland kann den Einsatz eigener Luftunterstützung einschränken. Reste der Zivilbevölkerung befinden sich vermutlich noch in abgelegenen Ortschaften; ihre Haltung gegenüber unseren Kräften ist unklar.

a. FEINDLAGE

Der Royal Army Corps of Sahrani (RACS) hält seit mehreren Wochen die Schlüsselstellungen im Operationsgebiet Gunkizli. Die Verteidigung konzentriert sich auf strategisch wichtige Ortschaften, Straßenknotenpunkte und Geländepunkte mit freiem Schussfeld.
Stärke und Gliederung:
• Kernkräfte bestehen aus mehreren verstärkten Infanteriekompanien.
• Unterstützung durch leichte gepanzerte Fahrzeuge (z. B. Spähpanzer, Schützenpanzer), vereinzelt KPz.
• Einzelne mobile Artilleriesysteme im Hinterland zur Feuerunterstützung.
• Luftabwehrkapazität durch tragbare Systeme (MANPADS) und wenige stationäre Fla-Stellungen.
Taktisches Vorgehen:
• Nutzung des Geländes zur Verzögerung des alliierten Vormarsches.
• Errichtung von Minensperren und improvisierten Sprengfallen an Engstellen und Brücken.
• Einrichtung von Hinterhalten entlang der Hauptmarschstraßen.
• Rückzug auf vorbereitete Verteidigungslinien im Ortsbereich, falls Übermacht festgestellt wird.
Besondere Fähigkeiten und Absichten:
• Ortskenntnis und vorbereitete Stellungen verschaffen der RACS hohe Verteidigungswirksamkeit.
• Vermutlich Einsatz von Spähtrupps zur Früherkennung alliierter Bewegungen.
• Ziel ist es, den Vormarsch zu verlangsamen, Zeit für die Reorganisation der eigenen Kräfte zu gewinnen und kritische Geländepunkte so lange wie möglich zu halten.

B. EIGENE LAGE

Die Bundeswehr und die British Armed Forces operieren im Rahmen einer gemeinsamen NATO-Operation im südöstlichen Teil des Operationsgebietes Gunkizli.
Die eigenen Kräfte befinden sich in vorgeschobenen Bereitstellungsräumen und bereiten den koordinierten Angriff auf die feindlichen Verteidigungsstellungen vor.
Eigene Kräfte:
• Bundeswehr: mechanisierte Infanterie mit Schützenpanzern, unterstützende Kampfpanzerkompanie, Pionierkräfte zur Überwindung von Sperren, Sanitätskomponente.
• British Armed Forces:
o 1 Kompanie „Scots Dragoon Guards“ in Jackal- und Coyote-Fahrzeugen zur schnellen Aufklärung und Unterstützung.
o 815 Naval Air Squadron (Royal Navy) mit AW159 Wildcat-Mehrzweckhubschraubern zur luftbeweglichen Aufklärung und leichter Feuerunterstützung.
Nachbar- und Unterstützungskräfte:
• Flanken werden durch Spähtrupps der Scots Dragoon Guards überwacht.
• Logistische Unterstützung erfolgt über vorgeschobene Versorgungsstützpunkte im rückwärtigen Raum.
Absicht:
• Zügiger Vorstoß entlang der identifizierten Hauptmarschachsen, Zerschlagung feindlicher Widerstandsnester, Sicherung wichtiger Ortschaften und Verkehrsknotenpunkte, um das Operationsgebiet für Folgeoperationen zu öffnen

C. ZIVILE LAGE

Im Operationsgebiet Gunkizli befindet sich weiterhin ein erheblicher Teil der Zivilbevölkerung.
Zahlreiche Zivilisten sind bereits aus den Kampfzonen geflohen oder befinden sich auf der Flucht in Richtung sicherer Gebiete, häufig entlang der Hauptstraßen und Versorgungsrouten.
Es ist davon auszugehen, dass sich weiterhin kleinere Gruppen und Einzelpersonen in den Ortschaften, landwirtschaftlichen Gehöften und abgelegenen Gehöften aufhalten.
Die Haltung der Zivilbevölkerung gegenüber den eigenen Kräften ist derzeit unklar.
Mögliche Szenarien reichen von wohlwollender Unterstützung über Zurückhaltung bis hin zu offener Feindseligkeit, insbesondere in Gebieten mit starker feindlicher Einflussnahme oder Propaganda.
Zivile Präsenz in Ortschaften, auf Verkehrswegen und in offenen Geländebereichen erfordert eine erhöhte Disziplin im Feuerkampf sowie eine sorgfältige Zielidentifizierung.
Es besteht die Gefahr, dass feindliche Kräfte zivile Bewegungen zur Tarnung eigener Verlegungen oder für Annäherungen an unsere Stellungen nutzen.

 

2. AUFTRAG

Die eingesetzten Kräfte der Bundeswehr und der British Armed Forces durchlaufen den zugewiesenen Gefechtsstreifen aus Südost, zerschlagen auftretende Feindkräfte des Royal Army Corps of Sahrani und setzen den Vormarsch fort, um das Operationsgebiet für Folgeoperationen zu öffnen.

3. DURCHFÜHRUNG

Der PzGren Zug verstärkt mit Leopard 2A6 überschlägt den Feldposten und fließt in seinen Gefechtsstreifen ein. Dabei Obacht auf feindliche leichte SPz vor Ort. Davon wurde bereits 1 LAV-25 zerstört. Die restlichen Fahrzeuge sind ausgewichen.
Im ZZ1 wird ein Zug mechanisierter Infanterie vermutet.
Im Zwischengelände zwischen ZZ1 und ZZ2 wurden Feindbewegungen aufgeklärt. Diese Bereiche gilt es zumindest infanteristisch zu durchlaufen. Im ZZ2 wird motorisierter Feind vermutet.
Im ZZ3 und ZZ4 wird mechanisierter Feind vermutet. Im AZ wird motorisierter Feind vermutet.

4. EINSATZUNTERSTÜTZUNG

Pioniere zur Räumung von Minensperren. Anforderung über OPZ

Geländebeschränkungen: Blau schraffierte Gebiete auf der Karte stellen Sumpfgebiete dar und sind für schwere Fahrzeuge nicht befahrbar. Bewegungen in diesen Bereichen sind ausschließlich durch abgesessene Infanterie oder leichte Radfahrzeuge möglich.

5. FÜHRUNGSUNTERSTÜTZUNG

Frequenzbelegung:

Zugkreis Fahrzeuge und OpZ: 40.0 MHz
Zugkreis Infanterie: 45.0 MHz
A1/B1: 76.5 MHz
A2/B2: 70.8 MHz
A3/B3: 65.1 MHz
A4/B4: 60.3 MHz

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