Operationsbefehl UebMan161915Ajan21
1. ALLGEMEINE LAGE
Nach dem Zurückdrängen polnischer und russischer Kräfte aus dem gesamten Gebiet von Celle konnte eine Waffenruhe zwischen allen 4 Parteien erreicht werden. Jedoch wurde durch Aufklärungskräfte festgestellt, dass sich unbekannte, bewaffnete Kräfte im Bereich vom ETHS-Flugfeld befinden und sich bislang ohne Zwischenfälle im Bereich aufhalten.
FEINDLAGE
Es ist nicht bekannt, zu welchen der zwei Gegnerparteien die aufgeklärten Kräfte gehören und was diese vorhaben. Die unbekannten Kräfte befinden sich im nördlichen Bereich des ETHS-Flugfeldes und beobachten dieses, bislang ohne Zwischenfälle und ohne Sichtung von polnischen oder russischen Kräften. Trotz dessen konnte die Verwendung von russischem Kriegsmaterial an den unbekannten Kräften bestätigt werden.
EIGENE LAGE
Durch die Aufklärungsdaten vermutet die Heeresführung, dass die bislang unbekannten Kräfte russische Separatisten sind, die die Waffenruhe zwischen der Bundesrepublik und den Gegnerparteien umgehen wollen. Somit wurde die 2./391 PzGrenBtl mit dem Alpha- und Bravo-Zg erneut in den Verfügungsraum entsendet und stehen jeweils als Halbzüge in Bereitschaft. Die 2./91 JgBtl wurde ebenfalls in den Verfügungsraum gebracht.
ZIVILE LAGE
Nach wie vor wurden alle Zivilisten im Einsatzgebiet durch die Bundespolizei, sowie durch Feldjägerkräfte vollständig evakuiert. Da die aufgeklärten Kräfte im Verfügungsraum militärische Uniformen und Waffen tragen, haben diese ihren Schutzstatus im Sinne des humanitären Völkerrechts aufgegeben und sind als Kombattanten zu betrachten.
2. AUFTRAG
Überschlagen Sie die eigenen Kräfte im ZZ1 und rücken Sie weiter nach Norden vor. Nehmen Sie das ZZ2 und das AZ ein.
3. DURCHFÜHRUNG
Es ist die sofortige Gefechts- und Abmarschbereitschaft herzustellen. Nach Erreichen von Fassberg sind geeignete Verteidigungsstellungen zu errichten. Die unbekannten Kräfte sind zu beobachten.
4. EINSATZUNTERSTÜTZUNG
Es ist Luftunterstützung der amerikanischen Kräfte durch eine A10-Thunderbolt gegeben. Diese ist jederzeit über die OpZ (40.0 MHz) anzufordern.
5. FÜHRUNGSUNTERSTÜTZUNG
Frequenzbelegung:
Zugkreis Fahrzeuge und OpZ: 40.0 MHz
Zugkreis Infanterie: 45.0 MHz
A1/B1: 76.5 MHz
A2/B2: 70.8 MHz
A3/B3: 65.1 MHz
A4/B4: 60.3 MHz