Operationsbefehl UebMan291915Anov20

 Gefueb 130820

 

1. ALLGEMEINE LAGE

Die ethnisch zu Deutschland gehörige intellektuelle Minderheit in der russischen Provinz Rosche ist zunehmend unzufrieden mit der Zentralregierung in Moskau, und strebt ein Votum für eine Abspaltung von Russland und Angliederung an Deutschland an. In den vergangenen Monaten kam es deswegen vermehrt zu friedlichen Demonstrationen vor russischen Regierungsgebäuden. Diese zuerst gewaltlosen Kundgebungen wurden jedoch von paramilitärischen russischen Polizeikräften bedrängt, wodurch es zu vereinzelten Ausschreitungen auf Seiten der Demonstranten kam. Die darauf folgende Masseninhaftierung der anwesenden Volksdeutschen rief die deutsche Regierung auf den Plan, welche auf das Schärfste in Moskau protestierte, und die Freilassung der friedlichen deutschen Demonstranten forderte. Dieses Ansinnen wurde jedoch von Moskau abgelehnt, stattdessen steht der Abtransport der inhaftierten Volksdeutschen aus dem Gefängnis in Rosche nach Moskau kurz bevor. In einer Sondersitzung im Bundestag wurde mit großer Mehrheit ein Gesetz verabschiedet, welche das Ziel hat, deutsche Bürger im Ausland notfalls mit militärischer Gewalt zu schützen. Da Gefahr im Verzug ist, dass Deutsche im Ausland verschleppt werden, wurde eine begrenzte militärische Aktion befohlen, mit dem Ziel die gefangenen deutschen Staatsbürger und die Provinz Rosche zu befreien.

FEINDLAGE

Russische Streitkräfte befinden sich entlang der Grenze in Stellung. Wir vermuten in der gesamten Provinz Rosche ein MotSchReg mit unterstützenden Einheiten. Der VRV ist stark bewacht und bildet eine erste Verteidigungslinie in der tief gestaffelten russischen Verteidigung. Die Beweglichkeit der russischen Fahrzeuge ist jedoch stark eingeschränkt, da Russland unter der schwierigen Weltwirtschaftslage nicht in der Lage war, taktische Reserven zu schaffen. Wir gehen weitgehend von einer Verteidigung aus befestigten Stellungen oder Ortschaften aus, weniger von einer Beweglichen mit Fahrzeugen und Infanterie Einheiten in Wäldern. Demzufolge wird ebenfalls die Fähigkeit des Feindes Luftfahrzeuge einzusetzen als Gering erachtet. Russische Einheiten sind zur Verteidigung eingerichtet, mit Minen ist jederzeit zu rechnen.

EIGENE LAGE

Für die Befreiung Rosches wurde ein Kampfverband (Donner) aus fünf Kompanien und Unterstützungseinheiten unter dem Kommando des PzGrenBtl 391 gebildet. Dies sind die 1.Kp/391 (Logistik), die 2.Kp/391 (mittig eingesetzt) und 3.Kp/391 (RES), die 4.JgKp/393 (links eingesetzt) und die 2.PzKp/394 (rechts eingesetzt). Alle Einheiten befinden sich westlich des Grenzflusses in ihren Bereitstellungsräumen im Bereich des Flugplatzes.

ZIVILE LAGE

Vereinzelte Zivilisten befinden sich noch in den Ortschaften, oder auf der Flucht nach Osten um den drohenden Kampfhandlungen zu entfliehen.

2. AUFTRAG

Der Kampfverband hat den Auftrag in den frühen Morgenstunden den Grenzfluss zu Rosche mit drei Kompanien zu überschreiten, in die Tiefe nach Osten vorzurücken und die Hauptstadt Rosche zu nehmen.

3. DURCHFÜHRUNG

Die 2./391 überschreitet den Grenzfluss und nutzt dabei die mittlere Brücke ( B ) im Gefechtsstreifen des Kampfverbandes, die 4./393 die linke Brücke ( A ), die 2./394 (Pz) die rechte Brücke ( C ).
Der 1.Zg/2.PzGren391 hat den Auftrag das ZZ1 (Tatern) zu nehmen und feindliche Kräfte zu werfen, eine vermutete FOB zu sichern und Aufklärungsmaterial sicherzustellen. Danach rückt der 1.Zug weiter auf das AZ (Ratzlingen), unter Umgehen der aufgeklärten Minensperre rechts, vor, wirft feindliche Kräfte vor Ort und zerstört die vermutete Mörserstellung. Hierzu sind Sprengmittel mitzuführen.
Da Zivilisten vor Ort sind, ist jedliche Beschädigung von Gebäuden mit Sprengmunition, Granaten oder MK Munition nicht erlaubt, Zivilisten sind zu schützen. Der Feind verfügt über eine überlegene EloKa, LR und SR Funksprüche sind möglichst kurz zu halten.

4. EINSATZUNTERSTÜTZUNG

Logistische Unterstützung wird nach Einnahme ZZ1 nachgeführt und vor Ort eingerichtet.
Die Abstellung eines KPz an den PzGrenZg und die Abgabe eines SPz wird geprüft und kurzfristig anhand der Lage erfolgen.

5. FÜHRUNGSUNTERSTÜTZUNG

Frequenzbelegung:

Zugkreis Fahrzeuge und OpZ: 40.0 MHz
Zugkreis Infanterie: 45.0 MHz
A1/B1: 76.5 MHz
A2/B2: 70.8 MHz
A3/B3: 65.1 MHz
A4/B4: 60.3 MHz

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