Operationsbefehl UebMan231915Bfeb20
1. ALLGEMEINE LAGE
Mit Verabschiedung der Resolution S/RES/2708 durch das UNITED NATIONS SECUITY COUNCIL ging nachfolgender Auftrag an das NATO Headquarter, Brüssel, jedliche geeignete Maßnahmen zu ergreifen, den Inselstaat Sahrani zu befreien, um Sahrani wieder in die Staatengemeinschaft einzugliedern.
Sahrani wird bis dato diktatorisch von einer militärischen Clique alter Soviet Funktionäre regiert.
Jedliche Zugeständnisse an Grundrechte und Menschenrechte wurde und wird der Zivilbevölkerung verwehrt.
Vor 3 Wochen gelang es in einem kombinierten Wasser-Luftlande Unternehmen einen Brückenkopf im Nordosten von Sahrani zu etablieren.
Dieser konnte ausgebaut und befestigt werden, so dass auch schweres Gerät angelandet werden konnte.
Sahranische Kräfte, im Wesentlichen ausgerüstet mit sovietischen Gerät des Kalten Krieges, haben um die Landezone einen Belagerungsring gezogen.
FEINDLAGE
Im Belagerungsring um die Landezone vermuten die Aufklärung ein MotSchReg, welches jeder Zeit durch Kräfte aus dem Hinterland verstärkt werden kann. Jedoch ist das Gerät teilweise veraltet und die Mobilität durch Treibstoff Knappheit eingeschränkt.
In Gefechtsstreifen des PzGrenZg steht uns eine verminderte MotSchKp gegenüber, verstärkt durch Aufklärer und mechanisierte Kräfte.
Der Feind hat sich zur Verteidigung eingerichtet, mit Spähtrupps ist jedoch jederzeit zu rechnen.
Trotz veralteten Gerät ist die Fähigkeit der feindlichen ELOKA überdurchschnittlich, insbesondere bei der Standortbestimmung von Funkquellen mit großer Reichweite.
EIGENE LAGE
Der 1.Zg/2.Kompanie PzGrenBtl 391 wird der 2.JgKp JgBtl 393 unterstellt und befindet sich im Verfügungsraum.
Teile der Ausrüstung konnten nicht zum Einsatzort nachgeführt werden, insbesondere die Fähigkeit zur eigenen Aufklärung, namentlich Hunt IR, ist damit nicht vorhanden. Desweiteren wurde festgestellt, dass das Kartenmaterial teilweise veraltet ist, und Gegebenheiten vor Ort sich nicht zu 100% auf der Karte wieder finden.
ZIVILE LAGE
Keine Zivilisten vor Ort.
2. AUFTRAG
Der Alpha Zug hat den Auftrag, im Gefechtsstreifen rechts anzutreten, hier auch der Schwerpunkt. Nach Überschreiten der AL das ZZ1, hier vermuten wir den feindlichen VRV, bei Benoma zu nehmen. Im Bereich des ZZ1 vermuten wir ebenfalls eine feindliche FOB.
Nach Nehmen des ZZ1, tritt der Alpha Zug weiter an, um die beherrschende Höhe Alcazar mit Infanterie zu besetzen, hier das ZZ2.
Danach tritt der PzGrenZg weiter in die Tiefe westwärts an, um das vermutete feindliche HQ (AZ) aufzuklären.
3. DURCHFÜHRUNG
Unser VRV wird durch eigene Kräfte gesichtert, die sich jedoch in rückwärtigen Bereitstellungsräumen befinden. Direkt am VRV befinden sich Feldposten, welche die rückwärtigen Kräfte bei Feindkontakt alarmieren.
Es ist die sofortige Gefechts- und Abmarschbereitschaft herzustellen. Der Gefechtsstreifen ist aus Osten zu betreten. Kontaktaufnahme mit dem Feldposten vor Überschreiten der AL ist ausdrücklich erwünscht.
Nach Überschreiten der AL, wird das Gelände rechts unseres Gefechtsstreifens elektronisch überwacht, links von uns tritt die Jägerkompanie gemeinsam mit uns an.
An dieser Stelle noch einmal der Hinweis, Funksprüche mit Sendegerät großer Reichweite kurz zu halten, etwaige noch vorhandene HuntIR nicht einzusetzen. Das Risiko durch feindliche ELOKA aufgeklärt zu werden, wird jedoch beim Einsatz kleiner Funkgeräte als gering erachtet.
4. EINSATZUNTERSTÜTZUNG
ELOKA: rechter Gefechtsstreifen
Luft/Feuerunterstützung: KEINE
Versorgung: Versorgungspunkt, markiert auf Karte
5. FÜHRUNGSUNTERSTÜTZUNG
Frequenzbelegung:
Zugkreis Fahrzeuge / BtlGefSt (ADLER): 40.0 MHz
Zugkreis Infanterie: 45.0 MHz
A1/B1: 76.5 MHz
A2/B2: 70.8 MHz
A3/B3: 65.1 MHz
A4/B4: 60.3 MHz