Operationsbefehl UebMan051915Bmai19
1. ALLGEMEINE LAGE
Nicht verfügbar.
FEINDLAGE
AAF-Einheiten benutzen den Flugplatz nördlich der Ortschaft Abdera als Stützpunkt für die 3. Heeresfliegerstaffel. Von dort aus starten Kampfhubschrauber des Typs AH-1 und Mi-24 und greifen Koalitions- und Zivileinrichtungen an. Im Gebiet südlich der Flugplatzes sowie in Abdera selbst befindet sich ein gemischter Zug mechanisierter und motorisierter Infanterie, vermutlich durch weitere Kräfte verstärkt. Im Zwischengelände vermuten wir auch einen Gefechtsstand auf Bataillionsebene.
EIGENE LAGE
Die Kräfte im Einsatzgebiet, vertreten durch die 2./391, sind bei voller Einsatzstärke. Ausrüstung und Fahrzeuge sind im Verfügungsraum. Der Verfügungsraum befindet sich ca. 1 1/2 km Nord-Östlich des Gefechtsstreifens.
ZIVILE LAGE
Wir vermuten einzelne Zivilisten auf dem Flugplatz und in der Ortschaft Abdera, die als Schutzschild von der AAF missbraucht werden.
2. AUFTRAG
Unser Auftrag ist es, den Flugplatz (ZZ1) zu sichern, fliegende Gerätschaften und die dazugehörige Logistik zu vernichten und die Zivilisten zu retten. Im Zwischengelände bei ZZ2 sind feindliche Befestigungen, falls vorhanden, zu nehmen und der Bataillionsgefechtsstand zu sichern. Auch die Ortschaft (AZ) ist zu nehmen, hier ist wieder auf Zivilpersonen zu achten.
3. DURCHFÜHRUNG
Es ist die sofortige Gefechts- und Abmarschbereitschaft herzustellen. Der Gefechtsstreifen ist aus Norden zu betreten.
Der Flugplatz ist als Erstes zu sichern, danach sofortige Vernichtung aller fliegenden und logistischen Gerätschaften. Danach weiterrücken nach Süd zur Durchführung des restlichen Gefechtsauftrags.
4. EINSATZUNTERSTÜTZUNG
Aufgrund der Gefahr von Kollateralschaden kann kein Steilfeuer oder Luftunterstützung gewährt werden.
5. FÜHRUNGSUNTERSTÜTZUNG
Frequenzbelegung:
Zugkreis Fahrzeuge: 40.0 MHz
Zugkreis Infanterie: 45.0 MHz
A1/B1: 76.5 MHz
A2/B2: 70.8 MHz
A3/B3: 65.1 MHz
A4/B4: 60.3 MHz