Operationsbefehl UebMan261915Bjul18
1. LAGE
FEINDLAGE
Nachdem die russischen Kräfte das Flugfeld gegen die NATO-Kräfte nicht verteidigen konnten, haben sich restliche Truppenteile südöstlich in die Dörfer und Städte zurückgezogen. Der Feind tritt uns dort in Kompaniestärke entgegen. Er ist mit Panzerabwehrwaffen ausgestattet und mechanisiert. Zusätzlich wurde eine Mörserstellung im Süden aufgeklärt. Im örtlichen Stadthafen liegt zur Zeit ein russischer Flugzeugträger, welchen die Russen beabsichtigen in See stechen zu lassen, um nach dem Verlust des Flugfeldes, erneut die Lufthoheit zurückzugewinnen.
EIGENE LAGE
Die eigenen Kräfte, werden in erster Linie von der 2./ 391 vertreten, welche bei voller Stärke und Gefechtsbereitschaft ist. Sie befindet sich ca. 1 1/2 Km nordwestlich des Gefechtsstreifens. Ausrüstung und Fahrzeuge sind im Verfügungsraum. Unterstütz wird die 2./ 391 von einem Zug Kampfpanzer der 393, wie auch der 3. & 4./ 391, welche in die Gefechtssreifen südlich der 2./ 391 einfließen werden. Außerdem wird eine Rotte Kampfhubschrauber des Typs Tiger von dem Kampfhubschrauberregiment 36 gestellt. Zu weiteren Aufklärungszwecken befindet sich eine AWAC der US Navy in der Luft über dem Operationsgebiet.
ZIVILE LAGE
Zivilisten wurden evakuiert.
2. AUFTRAG
Auftrag der 2./ 391 ist es den Gefechtsstreifen zu durchlaufen, sämtliche feindlichen Kräfte zu werfen oder zu vernichten und das AZ zu sichern. Zusätzlich soll vor allem der Hafen gesichert werden, um ein Auslaufen des Flugzeugträgers zu verhindern.
3. DURCHFÜHRUNG
Es ist sofortige Gefechts- und Marschbereitschaft herzustellen. Der Gefechtsstreifen ist aus Nord-Ost zu betreten. Häuser im Verlauf des Gefechtsstreifens sind zu sichern. Anschließend ist das AZ mit Hauptaugenmerk auf den Hafen zu nehmen. Sobald die Stadt ausreichend gesichert ist, werden die anwesenden Tiger einen Angriff auf den Flugzeugträger starten, um den Start tragender Flugeinheiten zu verhindern. Sobald der Hafenbereich gesichert ist besteht keine Möglichkeit für den russischen Flugzeugträger abzulegen. Weiteres Vorgehen nach Anweisung der Führung vor Ort.
4. EINSATZUNTERSTÜTZUNG
Keine.