ALLGEMEINES
Durch die Feuereröffnung soll der Feind überrascht werden. Im Allgemeinen wird die Feueröffnung dem Panzerkommandanten befohlen.
Der Zugführer oder Kompaniekommandant wählt zur ersten Feuereröffnung in der Regel den Feuerüberfall mit dem die geschlossene Feuereröffnung seiner Kampfpanzer erfolgt.
Befiehlt der Zugführer oder Kompaniekommandant bei der Feuereröffnung oder Feuerzusammenfassung
- keine Zahl der abzugebenden Schüsse/Feuerstöße oder
- keine Feuereinstellung,
führt der Panzerkommandant nach Abgabe des ersten Schusses/ Feuerstoßes den Feuerkampf selbständig weiter.
Um eine rasche Feuereröffnung der Panzer sicherzustellen, wird vom Zugführer rechtzeitig die Feuerbereitschaft befohlen.
Dies erfolgt durch das Kommando „Feuerbereitschaft herstellen!".
Die Feuerbereitschaft beinhaltet auch die Feuererlaubnis auf Ziele die innerhalb des Feuerbereiches erscheinen und gemäß des erhaltenen Auftrages zu bekämpfen sind, außer der Zugführer behält sich die Feuereröffnung vor („Auf Befehl").
Ist es erforderlich, aus der Bereitschaftsstufe „Gefechtsbereitschaft" den Feuerkampf unverzüglich aufzunehmen, erfolgt dies auf das Kommando „Feuerbefehl!" im Feuerbefehl des Zugführer.
Erforderlichenfalls ist sie vom Panzerkommandanten selbständig durch das Kommando „Feuerbereitschaft herstellen!" oder bei Gefahr im Verzug durch das Kommando „Kanone!" herzustellen.
Das reibungslose Zusammenwirken der Panzerbesatzung, insbesondere von Panzerkommandant und Richtschütze, ist in allen Phasen des Feuerkampfes entscheidend für den Erfolg.
Klärt der Panzerkommandant ein Ziel auf, weist er dieses dem Richtschützen zu und setzt die Gefechtsfeldbeobachtung im Beobachtungsbereich des Schützenpanzers fort.
Erkennt der Richtschütze ein Ziel, meldet er es dem Panzerkommandanten, z.B.: „2 Schützenpanzer!".
Erkennt der Richtschütze ein gefährliches Ziel, das sofort zu bekämpfen ist, eröffnet er selbständig das Feuer und meldet „PAL – ich schieße!".
Lässt es die Lage zu, kann der Panzerkommandant die Zielbekämpfung des Richtschützen durch die Schussbeobachtung unterstützen.
Erkennt der Panzerfahrer ein Ziel meldet er dieses unverzüglich dem Panzerkommandanten, zB: „Panzer am Ortsrand!".
Die Waffen und Munitionswahl richtet sich nach der Art des Zieles und der Zielentfernung. Gepanzerte Ziele werden mit dem KE-Geschoss bekämpft. Gegen ungepanzerte, teilweise oder schwach gepanzerte Ziele wird die Mehrzweckgranate eingesetzt. Das Turmmaschinengewehr dient zur Bekämpfung von ungepanzerten Zielen.
Eine Zielwahl ist dann notwendig wenn mehrere Ziele oder Zielgruppen gleichzeitig auftreten und es nicht möglich ist, alle Ziele oder Zielgruppen zur selben Zeit zu bekämpfen.
Die Zielwahl richtet sich grundsätzlich nach der Gefährlichkeit der Ziele; das gefährlichste Ziel ist zuerst zu bekämpfen. Vorrangig für den Kampfpanzer ist jedoch der Kampf gegen feindliche
Kampfpanzer.
Gefährliche Ziele sind Kampffahrzeuge, Luftziele, Panzerabwehrwaffen oder andere Waffensysteme, die aufgrund
- ihrer Bewaffnung,
- ihres Verhaltens oder
- ihres Schutzes
dem eigenen Kampfpanzer in der Gefechtsbereitschaft gleichwertig oder überlegen sind.
Bei mehreren gleich gefährlichen Zielen ist grundsätzlich jenes zuerst zu bekämpfen
- das aufgrund der Feuerleitung als Erstes zu bekämpfen ist,
- das überraschend auftritt und auf den eigenen Kampfpanzer oder einen Nachbarpanzer bereits das Feuer eröffnet hat,
- das dem eigenen Kampffahrzeug im Feuerbereich gegenüberliegt,
- das als Führungs- oder Sonderfahrzeug zu erkennen ist oder
- das durch seinen Standort (zB in einer Engstelle) in zerstörtem Zustand für andere feindliche Kampffahrzeuge ein Hindernis darstellt. In weiterer Folge wird der Feuerkampf gegen noch nicht bekämpfte Kampffahrzeuge geführt.
Als Grundsatz für den Feuerkampf aus festgelegten Stellungen gilt: Angreifende Kampffahrzeuge werden vor den Feuerschutz gebenden bekämpft.
Der Panzerzug nimmt den Feuerkampf aus der Bewegung auf, wenn der Feind ihn auf Grund seiner Gefährlichkeit dazu zwingt. Der Zugführer befiehlt darauf den Feuerkampf.
Dabei wird festgelegt
- wer den Feuerkampf führt,
- ob der Feuerkampf unverzüglich aufgenommen werden muss (aus der Bewegung oder aus dem Schießhalt) und
- der Raum aus dem der Feuerkampf aufzunehmen ist.
Das weitere Verhalten regelt der Zugführer. Da der Panzerkommandant hauptsächlich mit der Beobachtung und der Zielaufklärung beschäftigt ist, ist er auf einen selbständigen Panzerfahrer angewiesen. Dieser muss in der Lage sein aufgrund weniger kurzer Richtungsangaben zu fahren.
Die Fahrgeschwindigkeit, die Strecke, die Geländeausnützung sowie die Einhaltung der jeweiligen Gefechtsform im Rahmen des Zuges bleiben dem Panzerfahrer überlassen.
Da sich der Panzerkommandant und der Richtschütze während des Feuerkampfes auf das Geschehen auf dem Gefechtsfeld konzentrieren müssen, ist es Aufgabe des Panzerfahrers, Hindernisse (z.B. Baumstämme, Gebäude usw.) zu umfahren bzw. zu melden.
Ob die Panzerbesatzung den Feuerkampf aus der Bewegung oder aus dem Schießhalt aufnimmt entscheidet der Zugführer.
Als Grundsatz der Befehlsgebung gilt, dass der Kampfpanzer fährt, solange der Zugskommandant nicht ausdrücklich den Schießhalt bzw. das Beziehen einer Stellung befiehlt.
Muss der Feuerkampf aus der Bewegung aufgenommen werden oder befiehlt der Zugführer einen Schießhalt, nutzt der Kampfpanzer nahe gelegene Deckungen aus. Der Panzerkommandant trifft gegebenenfalls die Zielwahl und weist dem Richtschützen das Ziel zu, z.B.: „Schützenpanzer rechts des weißen Hauses!" oder „2 Schützenpanzer rechts des Bildstockes, von links!".
Aus einer, während der Bewegung bezogenen Stellung sind alle zugewiesenen Ziele zu bekämpfen. Ist dies nicht möglich, ist ein Stellungswechsel im Nahbereich durchzuführen. Dabei darf kein anderer
Kampfpanzer behindert werden.
Vor einem Stellungswechsel im Nahbereich beurteilt der Panzerkommandant ob der Feuerkampf
- zufolge von Nebel, Rauch oder Staub in der bisherigen Kampfstellung nicht mehr möglich ist oder
- aus einer anderen Stellung besser weitergeführt werden kann.
Kann ein Kampfpanzer aus technischen Gründen den Feuerkampf nicht während der Bewegung führen, befiehlt der Panzerkommandant selbständig einen Schießhalt.
Hierzu hat er die befohlene Gefechtsform nach Möglichkeit einzuhalten. Hierbei muss das Ziel vor dem Anhalten grob angerichtet werden damit nach dem Stillstand des Kampfpanzers das Feuer rasch eröffnet werden kann. Dazu befiehlt der Panzerkommandant z.B.: „PAR (nach der Meldung „Gefunden") – Schießhalt – Feuern!" oder „Schützenpanzer, Schießhalt 3 Uhr, Feuern!".
Auf das Kommando „Schießhalt!" hält der Panzerfahrer den Schützenpanzer an. Wird mit dem Kommando „Schießhalt" eine Richtung befohlen, lenkt der Panzerfahrer den Kampfpanzer in die befohlene Richtung und hält an. Dadurch bietet dieser dem Feind ein kleineres Ziel bzw. zeigt ihm die stärkste Panzerung.
Befiehlt der Zugskommandant während der Bewegung einen Raum aus dem der Feuerkampf aufzunehmen ist, hat der Panzerkommandant
- den Platz in der Gefechtsform einzuhalten,
- vorhandene Deckungen als teilgedeckte oder verdeckte Stellung auszunützen und
- den Feuerkampf bis zur Vernichtung der Ziele zu führen.
Hierzu gibt der Panzerkommandant an den Panzerfahrer das Kommando, z.B.: „An der Böschung Stellung!".
Während des Feuerkampfes kann die Verwendung der Mehrfachwurfanlage zur Selbsteinnebelung des Kampfpanzers notwendig sein. Der Panzerkommandant führt die Selbsteinnebelung selbständig durch wenn der Kampfpanzer
- unter Beschuss von Panzerabwehrwaffen steht,
- überraschend auf überlegenen Feind oder eine Sperre trifft,
- keine Möglichkeit gegeben ist, rasch in eine Deckung zu fahren,
- einen Stellungswechsel in vom Feind eingesehenen Gelände durchführen muss oder
- aufgegeben wird und die Besatzung den Panzer unter Feindfeuer verlassen muss.
Vor Auslösen der Mehrfachwurfanlage hat der Panzerkommandant die Windstärke und die Windrichtung zu berücksichtigen. Er hat auch darauf zu achten dass die Beobachtungs- und Wirkungsmöglichkeiten der Nachbarn möglichst nicht eingeschränkt werden.
Der Panzerkommandant informiert die Besatzung mit der Ankündigung „Achtung Nebel!".
Nach einem erfolgreichen Feuerkampf sind Feuerpausen stets
- zur Verbindungsaufnahme zum Zugskommandanten und zu Nachbarn,
- zur Selbst- und Kameradenhilfe, auch in psychischer Hinsicht,
- zur Bestandsaufnahme hinsichtlich Munition, Kampf- und Betriebsmitteln,
- zum Nachmunitionieren der Hauptwaffe und des Maschinengewehrs sowie der Mehrfachwurfanlage,
- zum Überprüfen und verbessern der Stellungen,
- zu notwendigen Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten,
- zur Vorbereitung für eine eventuell notwendige Bergung.
zu nutzen.
Weil alle diese Maßnahmen ein Schwächemoment darstellen und die Notwendigkeit zur Wiederaufnahme des Feuerkampfes oft nicht absehbar ist, befiehlt der Zugskommandant welche Besatzungen die oben angeführten Maßnahmen und welche die Sicherung durchführen.
Führung des Feuerkampfes durch den Panzerkommandanten
Der Panzerkommandant führt den Feuerkampf nur dann selbständig, wenn ihm das Feuer freigegeben wurde oder er aus eigenem Entschluss das Feuer eröffnet.
Hierfür berücksichtigt er
- die Zielwahl,
- die Zielbeurteilung,
- die Waffen und Munitionswahl,
- die Zielentfernung,
- die Wahl des Zeitpunktes der Feuereröffnung.
Sodann muss er
- die Kommandos oder Einzelbefehle geben und
- einen Zielwechsel oder die Feuereinstellung befehlen.
Aus eigenem Entschluss eröffnet der Panzerkommandant das Feuer
- bei überraschendem Zusammentreffen mit Feind wenn dieser aufgrund seiner Gefährlichkeit sofort bekämpft werden muss,
- wenn die Verbindung zum Zugskommandanten unterbrochen ist und sowohl der Auftrag als auch die Lage die Aufnahme des Feuerkampfes erfordern oder
- wenn Feindkräfte die jeweils zutreffende Feuereröffnungslinie überschreiten.
In Ausnahmefällen schießt der Panzerkommandant selbst. Der Richtschütze darf den Feuerkampf grundsätzlich nur auf Befehl aufnehmen.
Kann der Panzerkommandant ausnahmsweise den Feuerkampf nicht leiten oder erkennt der Richtschütze ein gefährliches Ziel, das sofort bekämpft werden muss, eröffnet der Richtschütze selbständig mit der entsprechenden Bordwaffe das Feuer. Er macht die übrigen Besatzungsmitglieder durch einen kurzen Zuruf aufmerksam, zB: „PAL, ich schieße!" bzw. „Infanterie, ich schieße!".
Wird das Feuer selbständig eröffnet, muss der Schießende immer die Absicht des Zugskommandanten berücksichtigen. Vorrangig zu bekämpfen sind Ziele die aufgrund ihrer Bewaffnung, ihrer Stellung oder ihres Verhaltens im Kampf für den Feind einen hohen Gefechtswert besitzen, sowie
- Kampffahrzeuge, die auf das eigene Kampffahrzeug oder auf die Nachbaren bereits das Feuer eröffnet haben oder
- noch nicht bekämpfte Kampffahrzeuge.
Zur Bekämpfung eines Zieles verwendet der Panzerkommandant Kommandos nach dem Merkwort AZA.
Möglichkeiten des Inhalts
A Anruf
- Waffe,
- Munitionsart,
- Gefechtsaufsatz oder Kampfvisier
Z Zielansprache
- Richtung,
- Zuweisung
- Uhrzeit,
- Entfernung (Angabe in Metern)
- Gelände- oder Zielpunkt,
- Ziel,
- Art, Ort (Raum), Verhalten
A Ausführung
- Munitionsmenge,
- Feuerart,
- Ausführungskommando: „Feuern!"
MERKE: Das Kommando muss so kurz und präzise als möglich sein. Ist ein Ziel schwer auffindbar, muss eine erweiterte Zielansprache nach den o. a. Punkten erfolgen.
Reichen die Angaben im Feuerbefehl des Zugskommandanten zur Bekämpfung eines Zieles aus, so reduzieren sich in der Regel die Kommandos des Panzerkommandanten auf mögliche Inhalte der Zielansprache (zB beim Feuerüberfall).
Als Anruf können folgende Kommandos verwendet werden:
- „MZ",
- „KE",
- „HE",
- „LFK",
- „Canister",
- „Turm-MG",
Ist die Feuerbereitschaft hergestellt, entfällt in der Regel der Anruf. Ist die Feuerbereitschaft nicht hergestellt, stellt der Panzerkommandant mit dem Kommando „Kanone" die Feuerbereitschaft her z.B.: „KE Schützenpanzer, Feuern!"
Der Panzerfahrer stellt seine Fahrweise auf die unmittelbar folgende Aufnahme des Feuerkampfes ein.
Richtet bzw. weist der Panzerkommandant das Ziel selbst an/zu oder ist eine Verwechslung ausgeschlossen, wird nur das Ziel angesprochen, zB: „Panzer!".
Ist für ein Ziel eine genaue Beschreibung erforderlich, ist der Standort und gegebenenfalls das Verhalten des Zieles anzuführen, zB: „PAL - in der Gebüschreihe!" oder „SPz in Davonfahrt - rechts des Hauses!".
Ist das Ziel schwer zu erkennen und ist eine Zielzuweisung durch den Panzerkommandanten mittels Kommandantenrichtgriff nicht möglich, muss seine genaue Lage mit Hilfe eines Bezugspunktes und/oder der Stricheinteilung der Zieleinrichtung „WEGKREUZ, 3 Grad rechts davon 2 SPz!".
Bei einem fahrenden Ziel ist erforderlichenfalls die Fahrtrichtung (Drauflos-, Davon-, Quer-, Schrägfahrt) anzugeben. Dies ist notwendig, wenn ein bestimmtes fahrendes Ziel aus einer Zielgruppe bekämpft werden soll.
Die Richtung zum Ziel gibt der Panzerkommandant dem Richtschützen die Richtung mit Hilfe des Uhrzifferblattes, dabei entspricht die Längsachse des Kampfpanzers der 12 Uhr Stellung oder er befiehlt ihm das Schwenken des Turmes, zB: „2 Uhr – 3 Schützenpanzer!" oder „Links (rechts) schwenken – langsam, halt!".
Der Richtschütze schwenkt hierbei den Turm in die befohlene Richtung. Bei ausreichenden Sichtverhältnissen kann die Zielzuweisung auch durch Angabe eines bekannten Ziel- oder Geländepunktes zB: „Gelbes Haus" erfolgen.
Die Entfernung zwischen 100 und 1 900 m wird in vollen Hunderterzahlen (ausgenommen volle tausend) angegeben zB: „Zwölfhundert". Entfernungen über 2 000 m werden in Tausender- und vollen Hunderterzahlen angegeben z.B.: „Dreitausendzweihundert".
Hat der Richtschütze das Ziel gefunden, meldet er „Gefunden!", richtet es an und entsichert selbstständig, misst und feuert auf Befehl ab.
Kann der Richtschütze das Ziel nicht erkennen, meldet er „Nicht gefunden!".
Vor dem Ausführungskommando „Feuern!" kann der Panzerkommandant
- die Munitionsmenge und
- die Feuerart (Feuerstöße oder Einzelfeuer)
festlegen.
Das Ziel so lange zu bekämpfen, bis es kampfunfähig ist.
Wird
- eine Schussverbesserung durchgeführt oder
- dasselbe Ziel erneut bekämpft,
lautet die Zielansprache „Dasselbe Ziel!".
Wird ein Zielwechsel innerhalb einer Zielgruppe durchgeführt, lautet die Zielansprache „Zielwechsel (links, rechts)!"
Wird dem Richtschützen jedoch eine Zielgruppe zugewiesen z.B.: „drei Schützenpanzer!" führt der Richtschütze selbständig innerhalb dieser Zielgruppe den Zielwechsel durch. In der Regel befiehlt der Panzerkommandant dem Richtschützen keine Reihenfolge der Zielbekämpfung innerhalb der Zielgruppe. Der Richtschütze bekämpft die Ziele entsprechend des Platzes des Kampfpanzers in der Gefechtsform, von außen nach innen bzw. innen nach außen und von vorne nach hinten.
Befiehlt der Panzerkommandant dem Richtschützen die Reihenfolge der Bekämpfung, z.B. „drei Schützenpanzer, von links Feuern!", bekämpft der Richtschütze die Ziele in der befohlenen Reihenfolge.
Während des Feuerkampfes sind zumindest die Kommandos für
- das Ziel und
- die Ausführung, zB „Panzer (Infanterie) – Feuern!"
zu geben.
Die Schussbeobachtung ist nach jedem Schuss vom Schießenden anzustreben
- um festzustellen, ob das Ziel getroffen wurde oder
- um bei einem Fehlschuss nach Möglichkeit die Lage des Schusses für die Schussverbesserung auswerten zu können.
Der Panzerfahrer kann sich an der Schussbeobachtung beteiligen. Dabei darf er jedoch seine Aufgaben nicht vernachlässigen.
Konnte der Schießende einen Treffer beobachten so meldet er „Treffer!" und führt erforderlichenfalls gemäß der gegebenen Zielzuweisung den Feuerkampf sofort weiter.
Konnte der Richtschütze einen Fehlschuss beobachten, so meldet er: „Fehlschuss!".
Das Ziel ist sodann erneut anzurichten und zu bekämpfen. Konnte der Schießende die Lage des Schusses nicht beobachten, so meldet er: „nicht beobachtet!".
In diesem Fall muss der Panzerkommandant befehlen
- ob ein Zielwechsel durchzuführen oder
- dasselbe Ziel erneut zu bekämpfen
ist.
Die Schussverbesserung ist erforderlich wenn das Ziel nicht getroffen wurde, der Treffer unwirksam oder die Garbe nicht zieldeckend war. Voraussetzung hierfür ist, dass der Schuss bzw. die Garbe von der Besatzung beobachtet und die Ablage festgestellt wurde.
MERKE: Zweck jeder Schussverbesserung ist es, schnell mit dem nächsten Schuss zu treffen.
Sie ist daher vom Richtschützen selbständig durchzuführen oder gegebenenfalls vom Panzerkommandanten zu befehlen.
Der Panzerkommandant muss die Kommandos und Befehle auch unter Zeitdruck ruhig, klar und deutlich erteilen. Werden Teile der Kommandos und Befehle vom Richtschützen nicht verstanden, muss er rückfragen. „Welches Ziel?" oder „bei welchem Geländepunkt?"
Der Panzerkommandant wiederholt jeweils den nicht verstandenen Teil. Konnte der Richtschütze alle Kommandos und Befehle nicht verstehen, meldet er: „Nicht verstanden".
Irrt sich der Panzerkommandant bei der Erteilung der Kommandos und Befehle, unterbricht er mit den Worten „Ich berichtige" und wiederholt dann die entsprechenden Angaben richtig.
Ist eine Feuereinstellung erforderlich, gibt der Panzerkommandant das Kommando „Feuer einstellen!".
Der Richtschütze stellt das Feuer selbständig ein
- wenn das Ziel oder die Ziele vernichtet bzw. kampfunfähig sind,
- wenn die befohlene Munitionsmenge (Anzahl der Feuerstöße) verschossen
ist,
- wenn er die Ziele aus dieser Stellung nicht mehr wirksam bekämpfen kann oder
- wenn eigene Truppen durch das Feuer des Schützenpanzers
gefährdet sind.
Stellt der Richtschütze das Feuer selbständig ein, so meldet er den Grund der Feuereinstellung zB: „Ziel(e) vernichtet", „Ziel(e) nicht mehr sichtbar" oder „Eigene gefährdet".
Das Kampfgespräch innerhalb der Panzerbesatzung ist die Basis für eine erfolgreiche Zielbekämpfung. Es muss unmissverständlich und mit wenigen Worten erfolgen.