Operationsbefehl UebMan231915Bnov17

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1. LAGE

FEINDLAGE

Feindliche Kräfte besetzen einen ehemaligen Flugplatz und haben dort einen Gefechtsstand aufgebaut. Der Flugplatz eignet sich zum Entladen von mittleren und schweren Transporthubschraubern. Daher ist die Einnahme des Flugplatzes (AZ) und der nahe gelegenen Ortschaft Abdera (ZZ) notwendig, um unseren Nachschub an Material zu gewährleisten.

Aufklärung berichtet von mechanisierten und motorisierten Einheiten, mindestens in Kompaniestärke. Es ist mit Feindfahrzeugen unterschiedlicher Qualität zu rechnen. Minenlage ist unbekannt.

EIGENE LAGE

Die Kräfte im Einsatzgebiet, vertreten durch die 2./391, sind bei voller Einsatzstärke. Ausrüstung und Fahrzeuge sind im Verfügungsraum. Der Verfügungsraum befindet sich ca. zwei km südlich des Gefechtsstreifens.

ZIVILE LAGE

Der zugewiesene Raum ist frei von Zivilisten.

2. AUFTRAG

Unsere Aufgabe ist es, zu allererst das Zwischenziel (Ortschaft), danach das Angriffsziel (Flugplatz u. Gefechtsstand) zu sichern. Aufgrund eingeschränkter Bewegungsfreiheit ist der Flugplatz aus einer bergab führenden Angriffsrichtung zu sichern. Nach der Einnahme sind eventuelle Gegenangriffe abzuwehren.

3. DURCHFÜHRUNG

Es ist die sofortige Gefechts- und Abmarschbereitschaft herzustellen.
Der Gefechtsstreifen ist aus Süden zu betreten und die Ziele sind durchzusichern.

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