Verhalten bei Ausfall
Bei Ausfall des Panzers beurteilt der Panzerkommandant, ob
- trotz der Beschädigung der Feuerkampf geführt werden kann bzw. ob dieser
- nur noch fahrfähig ist oder
- die Besatzung absitzen muss.
Bei jedem Ausfall hat der Panzerkommandant alle Maßnahmen zu setzen, um zu verhindern, dass das Fahrzeug in Feindeshand fällt.
Der Panzerkommandant meldet dem Zugführer den Ausfall möglichst mit dem Ausmaß des Schadens. Diese Meldung beinhaltet gegebenenfalls die Anzahl verwundeter Besatzungsmitglieder und das beabsichtigte weitere Verhalten.
Ist das Fahrzeug kampffähig und erfordert es die Lage, hat der Panzerkommandant den Feuerkampf aufzunehmen bzw. so lange weiterzuführen bis der Schaden ohne unmittelbare Feindeinwirkung behoben werden kann.
Ist der Panzer jedoch nur noch fahrfähig und bietet die augenblickliche Stellung zu wenig Schutz, befiehlt der Panzerkommandant dem Panzerfahrer in die nächste Deckung zu fahren.
