Verteidigung

 

Die Verteidigung hat den Zweck, einen festgelegten Raum gegen Feindangriffe zu halten und dabei möglichst starke Teile des Feindes zu vernichten.  Die Gruppe verteidigt aktiv in einem Raum nach dem Grundsatz:

Aktion vor Reaktion" und „Handeln kommt vor dem Abwarten".

Der Einsatz der Gruppe zur Verteidigung erfolgt vorwiegend gegen abgesessen angreifenden oder luftgelandeten Feind im Infanteriegelände. Er erfolgt geschlossen im Rahmen des Zuges oder selbständig als Widerstandsnest.

Auf Grund ihrer hohen Beweglichkeit und ihres Schutzes werden Panzergrenadiere mit gepanzerten Gefechtsfahrzeugen in der Einsatzart Verteidigung auch als Reserve, oder als vorgeschobene Kräfte (Gefechtsvorposten, Aufnahmekräfte, Sicherungskräfte) eingesetzt.

Im Rahmen des Zuges eingesetzt, verteidigt die Gruppe aus einem Gruppennest.

Die Unterstützung der Gruppe kann erfolgen durch

  • zusätzliche Panzerabwehrwaffen,
  • Steilfeuerwaffen und
  • Pioniere, wobei diese in der Regel nur für die Dauer der Durchführung von Pionieraufgaben (zB Errichten von Sperren, Stellungsbau)

zur Verfügung stehen.

 

Verteidigung aus einem Gruppennest

Beim Einsatz der Gruppe zur Verteidigung aus einem Gruppennest hat diese die Aufgabe,

  • feindliche Angriffe vor dem eigenen Gruppennest abzuwehren,
  • in das Gruppennest eingebrochenen Feind niederzukämpfen bzw.
  • abzuriegeln und
  • Gegenstöße im Bereich des Zuges durchzuführen.

Der Raumbedarf für die Gruppe beträgt etwa 100 × 100 m.

Der Gruppenkommandant beachtet bei der Wahl der Stellungen:

  • das Schussfeld (Kampfentfernung) darf nur bis zur maximalen Einsatzschussweite der eingesetzten Waffen reichen; Maschinengewehre sind meist flankierend vor Nachbarn einzusetzen (im Wald vor allem zum Beherrschen von quer verlaufenden Wegen, Schneisen und Lichtungen),
  • überschneidende Feuerbereiche innerhalb der Gruppe,
  • Ausnützen vorhandener Deckungen und Hindernisse (die Wirkungsmöglichkeiten überprüft der Gruppenkommandant aus der Stellung liegend),
  • Schutz vor feindlicher Beobachtung und Luftaufklärung,
  • Deckung vor weit reichenden feindlichen Flachfeuerwaffen,
  • Einsatz des gepanzerten Gefechtsfahrzeuges in einer Kampfstellung (nach Möglichkeit aus einer teilgedeckten Stellung),
  • der Zusammenhang ist zumindest durch Feuer sicherzustellen,
  • gedecktes oder zumindest verdecktes Beziehen oder Verlassen der Stellungen,
  • Verbindung innerhalb der Stellungen und zu Nachbargruppen.

Die geplante Einsatzführung muss einfach und klar sein und hat sich auf die wahrscheinlichen Möglichkeiten des Feindes zu beschränken. Sie ist für die abgesessene Gruppe und das gepanzerte Gefechtsfahrzeug gesondert zu beurteilen und beinhaltet:

  • Aufnahme vorne eingesetzter Kräfte,
  • Verhalten bei feindlicher Aufklärung,
  • Verhalten bei feindlichem Steilfeuer,
  • Einsatz des gepanzerten Gefechtsfahrzeuges bis zum Stellungsbezug der Panzergrenadiere,
  • Bewegliche Einsatzführung gegen abgesessenen Feind und gegen Kampffahrzeuge aus der vermutlichen Hauptangriffsrichtung,
  • Einsatzführung bei feindlicher Umfassung zur Abwehr von Angriffen aus Flanke und Rücken,
  • Einsatzführung gegen eingebrochenen Feind,
  • Gegenstöße,
  • Unterstützung der Nachbarn.

BEZIEHEN DES GRUPPENNETZES

Das Beziehen der Stellungen im Gruppennest erfolgt unter Beachtung der Tarnbestimmungen und der Nahsicherung, um eine vorzeitige Aufklärung oder Überraschung durch den Feind zu verhindern.

Die Gruppe mit gepanzerten Gefechtsfahrzeugen setzt dieses meist zur Nahsicherung ein.

Für das Beziehen der Stellungen befiehlt der Gruppenkommandant

  • die Reihenfolge,
  • gibt den Soldaten die Kampfaufträge an Ort und Stelle und lässt sich diese wiederholen und
  • den Beginn des Stellungsausbaues.

Der Gruppenkommandant legt seinen Platz fest, aus

  • der guter Einblick in das Gelände sowie Überblick im Gruppennest gegeben ist,
  • der die Leitung des Feuerkampfes möglich ist (vor allem die unmittelbare Einflussnahme auf den Maschinengewehr- und Panzerabwehrrohrschützen) und aus
  • der Sicht- und Rufverbindung zu den einzelnen Kampfdeckungen möglich und dadurch die Führung der Gruppe sichergestellt ist.

Für das Zusammenwirken mit Nachbarn führt der Gruppenkommandant mit deren Kommandanten persönliche Absprachen hinsichtlich

  • des Auftrages, Stellungsverlaufes der Nachbarn sowie Sperren in deren Feuerbereich,
  • der Beobachtungs- und Feuerbereiche sowie schusstoter Räume,
  • Abstimmung von Bewegungen (insbesondere gepanzerte Gefechtsfahrzeuge),
  • Einweisung in den Einsatz der eigenen Gruppe,
  • Art der Verbindung und des Anschlusshaltens und
  • gegenseitiger Unterstützung

durch.

NAHSICHERUNG UND GEFECHTSFELDBEOBACHTUNG

Für die Gefechtsfeldbeobachtung setzt der Gruppenkommandant – sofern durch den Zugskommandanten nicht anders befohlen – das gepanzerte Gefechtsfahrzeug oder 2 Soldaten als Beobachtungsposten so ein, dass diese den Feuerbereich der Gruppe überblicken können.

SPERREN

Für das Errichten von Sperren befiehlt der Zugskommandant dem Gruppenkommandanten

  • Lage und Art der Sperren sowie
  • zugewiesenes Sperrmaterial und dessen Abholung.

In der Folge erkundet der Gruppenkommandant noch Einzelheiten für die Durchführung.

Beurteilt er im Zuge dieser Erkundung, dass zusätzliche Sperren erforderlich sind, beantragt er diese unter Angabe von Lage, Art und Zweck beim Zugskommandanten.

Sperren gegen abgesessenen Feind sind

  • Schützminen und
  • Richtsplitterladungen
  • Sprengsperren

Sperren gegen mechanisierten Feind sind

  • Panzerminensperren und
  • Sprengsperren.

Sperren gegen mechanisierten Feind sind grundsätzlich im Zusammenwirken mit Panzerabwehrwaffen so anzulegen, dass in deren Feuerbereich feindliche Kampffahrzeuge ihre Geschwindigkeit verlangsamen müssen oder zum Stehen kommen. Dadurch ergeben sich für den Feuerkampf günstigere Voraussetzungen.

Findet die erwartete Feindberührung nicht statt, sind die Panzerminen wieder zu räumen (aufzunehmen), um eine Gefährdung der eigenen Truppe oder der Zivilbevölkerung zu vermeiden.

VORÜBEN DER GEPLANTEN EINSATZFÜHRUNG

Die geplante Einsatzführung beinhaltet das Zusammenwirken innerhalb der Gruppe. Sie ist durch den Gruppenkommandanten zu befehlen und unter Aufrechterhaltung der Gefechtsbereitschaft drillmäßig vorzuüben.

Das Zusammenwirken innerhalb des Zuges und mit Nachbarn erfolgt auf Befehl des Zugskommandanten (zB Abriegeln oder Führen eines Gegenstoßes).

Das Vorüben der geplanten Einsatzführung der Gruppe beinhaltet:

  • rasches und/oder unerkanntes Beziehen der Kampfdeckungen aus
  • jeder Lage unter Mitnahme von Waffe(n), Munition und befohlener
  • Ausrüstung (zB ABC-Individualschutz),
  • Führen des Feuerkampfes aus der Bewegung bis zum Beziehen der Kampfdeckungen,
  • Verhalten bei Steilfeuer
  • Beziehen von Wechsel- und/oder Ergänzungsstellungen,
  • Verhalten bei Feindeinbruch in einzelne Kampfdeckungen bzw. in den Verbindungsgraben des Gruppennestes,
  • Einsatzführung unter Berücksichtigung von Ausfällen,
  • Abriegeln von Einbruchstellen,
  • rasches Versorgen von Verwundeten und deren

TÄTIGKEITEN NACH EINEM FEUERKAMPF

Nach einem Feuerkampf überprüft, befiehlt und überwacht der Gruppenkommandant

  • die Verbindung innerhalb der Gruppe, zum Zugskommandanten und zu Nachbarn,
  • die Gefechtsfeldbeobachtung,
  • das Ermitteln des Kampfmittelbedarfes sowie erforderlichenfalls
  • das Durchführen des Munitionsausgleiches innerhalb der Gruppe.

Spätestens zu diesem Zeitpunkt meldet er unaufgefordert Ausfälle und den Kampfmittelbestand an den Zugskommandanten.

EINSATZFÜHRUNG

Der Gruppenkommandant beurteilt die Lage ständig, ob der Einsatz aufgrund

  • seiner geplanten Einsatzführung,
  • des Feindverhaltens oder
  • der Witterungsverhältnisse

noch entspricht oder zu ändern ist.

VERHALTEN BEI FEINDLICHER AUFKLÄRUNG

Bei Auftreten feindlicher Aufklärung befiehlt der Gruppenkommandant das Beziehen der Stellungen und das Herstellen der Gefechtsbereitschaft. Die Soldaten haben sich hierbei bis zur allenfalls erforderlichen Feuereröffnung so zu verhalten, dass der Feind sie nicht aufklären kann.

Der Gruppenkommandant befiehlt

  • Feuerverbot, wenn die feindliche Aufklärung ohne Erkennen der Stellungen der Gruppe an diesen vorbei stößt, oder wenn der Feind bestimmte Geländeteile (zB Wald- oder Ortsränder) schon auf Verdacht unter Feuer nimmt und so versucht, das eigene Feuer zum Feststellen der eigenen Stellungen und des Waffeneinsatzes herauszulocken,
  • die Feuereröffnung so spät wie möglich, wenn das Auftreffen der feindlichen Aufklärung auf das Gruppennest unvermeidbar ist; feindliche Spähtrupps sind nach Möglichkeit gefangen zu nehmen oder zu vernichten.

Nach Auftreten feindlicher Aufklärung hat der Gruppenkommandant auf Befehl des Zugskommandanten mit mindestens 2 Soldaten unter Feuerschutz in seinem Feuerbereich aufzuklären und die Sperren zu überprüfen.

VERHALTEN BEI FEINDLICHEM STEILFEUER

Geht dem feindlichen Angriff ein Vorbereitungsfeuer voraus, befiehlt der Gruppenkommandant das Aufsitzen auf das gepanzerte Gefechtsfahrzeug oder das Beziehen einer Schutzdeckung.

Oft versucht der Feind den Zeitpunkt des Angriffes zu verschleiern. Hierzu verlegt er das Vorbereitungsfeuer in die Tiefe und auf einen anderen Raum, um kurz darauf die Stellungen erneut zu beschießen. Diesen Vorgang kann er mehrfach wiederholen. Der Gruppenkommandant nimmt nach Verlassen der Schutzdeckung/des gepanzerten Gefechtsfahrzeuges sofort Einblick in das Gelände. Der Bordschütze unterstützt den Stellungsbezug der Gruppe.

EINSATZFÜHRUNG GEGEN ABGESESSENEN FEIND UND KAMPFFAHRZEUGE

Die wichtigste Aufgabe des Gruppenkommandanten für das Abwehren von Feindangriffen ist die bewegliche Führung des Abwehrkampfes durch häufige Stellungswechsel, Überraschung und Täuschung.

Hierbei kommt es vor allem auf

  • die Feuerverteilung und
  • den Munitionseinsatz

an.

Der Gruppenkommandant befiehlt die Aufnahme des Feuerkampfes mit allen eingesetzten Waffen und gegebenenfalls eingesetzten Kampfmitteln gegen abgesessen angreifenden Feind in der Regel als Feuerüberfall.

Hat die Gruppe den Auftrag, flankierend vor Nachbarn oderin Lücken zu wirken, stellt der Gruppenkommandant dies auch dann sicher, wenn ein Angriff auf die eigene Gruppe erfolgt.

Treten innerhalb der Kampfentfernung der Gruppe Kampffahrzeuge auf, sind diese mit den verfügbaren Panzerabwehrwaffen und Kampfmitteln zu bekämpfen. Der Gruppenkommandant gibt das Feuer spätestens dann frei, wenn der abgesessene Feind zum Sturm antritt. Der Sturm des Feindes ist im Zusammenwirken aller Waffen und Kampfmittel der Gruppe abzuwehren.

EINSATZFÜHRUNG BEI FEINDLICHER UMWAFFUNG ZUR ABWEHR VON ANGRIFFEN AUS FLANKEN UND RÜCKEN

Kommt der Feindangriff vor dem Gruppennest zum Stehen, muss der Gruppenkommandant mit einer Umfassung rechnen, wobei gleichzeitig starkes feindliches Feuer frontal auf die Stellungen zu erwarten ist.

Umfassungen können auch ohne vorhergehenden Frontalangriff erfolgen, etwa dann, wenn der Feind Lücken zum Durchstoßen nützt. Erkennt der Gruppenkommandant, dass der Feind am Gruppennest vorbei stößt oder dieses umfasst, hat er rechtzeitig das Beziehen von Ergänzungsstellungen zu befehlen und zu melden. Hierbei kommt dem Einsatz des gepanzerten Gefechtsfahrzeuges besondere Bedeutung zu.

Ist der Feindangriff aus der Flanke oder im Rücken abgewehrt, befiehlt der Gruppenkommandant das Beziehen der Hauptstellungen.

KAMPF GEGEN EINGEBROCHENEN FEIND

Gelingt es dem Feind in das Gruppennest einzubrechen, haben ihn die dort eingesetzten Soldaten selbständig im Nahkampf zu vernichten. Ist es nicht möglich, den eingebrochenen Feind sogleich an Ort und Stelle zu vernichten, befiehlt der Gruppenkommandant, die Einbruchstelle im Verbindungsgraben mit vorbereiteten Drahtsperren und mit Feuer abzuriegeln.

UNTERSTÜTZUNG VON NACHBARN

Erfordert die geplante Einsatzführung innerhalb des Zuges die Unterstützung von Nachbargruppen, sind erforderlichenfalls Ergänzungsstellungen zu beziehen.

VERTEIDIGUNG IM BEBAUTEM GELÄNDE

Für die Verteidigung in bebautem Gelände sind die Grundsätze der Verteidigung aus einem Gruppennest anzuwenden.

Ist die Gruppe zur Verteidigung in bebautem Gelände eingesetzt, bietet dies Vorteile, weil

  • der Feind in der Regel abgesessen angreifen muss, seine Feuerkraft nur bedingt nützen kann und sein Vorgehen oft durch Trümmer und Schutt erschwert ist,
  • die Gruppe ihre Waffen auf nächste Entfernung wirkungsvoll zum Einsatz bringen kann,
  • sich die Gruppe leicht vor allem der feindlichen Beobachtung und der Wirkung des feindlichen Flachfeuers entziehen kann und weil
  • Gebäude außerdem einen gewissen, jedoch recht unterschiedlichen Schutz gegen feindliches Feuer bieten.

Der Kampf in bebautem Gelände erfolgt zwischen Gebäuden, in Gebäuden vom Keller bis zum Dachgeschoß, auf den Dächern und in unterirdischen Anlagen, häufig Mann gegen Mann auf nächste Entfernung. Der Gruppenkommandant berücksichtigt beim Einsatz seiner Gruppe, dass

  • der Feuerbereich stark eingeschränkt ist,
  • die Verbindung innerhalb der Gruppe, zum Zugskommandanten und zu Nachbarn erschwert ist,
  • Befehle und Meldungen meist nur durch Melder oder Zeichen übermittelbar sind,
  • Ziele oft nur schwer erkennbar und für kurze Zeit sichtbar sind,
  • mit Hinterhalten, Überfällen und Handstreichen des Feindes immer zu rechnen ist,
  • die häufige Ungewissheit über die Lage, selbst über die bei den unmittelbaren Nachbarn, und das Gefühl ständiger Bedrohung aus der Flanke und Rücken seine Soldaten stark verunsichern.

Der Gruppenkommandant übt daher die geplante Einsatzführung drillmäßig vor. Jeder Soldat muss nach Freigabe des Feuers, bei Unterbrechung einer Verbindung oder bei Eintreten einer überraschenden Lageentwicklung den Kampf selbständig führen können.

Für die Verteidigung in bebautem Gelände weist der Zugskommandant der Gruppe in der Regel ein Gebäude oder einen Gebäudeteil zu.

Die gepanzerten Gefechtsfahrzeuge des Zuges können in der Tiefe mit Wirkung entlang von Straßen, Plätzen und Gassen eingesetzt werden. Erforderliche Bewegungsmöglichkeiten sind unter Berücksichtigung der zu erwartenden Trümmerbildung sicherzustellen.

Bei der Wahl der Stellungen für den Kampf aus dem Gebäude ist zu beachten, dass

  • grundsätzlich Stellungen und Wechselstellungen im Erdgeschoß vorzusehen sind,
  • Stellungen möglichst flankierend in seitlich angeordneten Räumen oder außerhalb des Gebäudes festgelegt werden,
  • Stellungen für Beobachtungsposten in oberen Stockwerken sind,
  • zusätzlich Ausgänge (Notausgänge) vorhanden sind

ERRICHTEN VON SPERREN

Geländeteile und Zugangsmöglichkeiten in ein Gebäude, die dem Feind eine unbemerkte Annäherung erlauben, sind zu sperren. Diese Annäherungswege erkundet der Gruppenkommandant und überprüft sie von der Feindseite her.

GEPLANTE EINSATZFÜHRUNG

Der Gruppenkommandant führt den Feuerkampf mit

  • den Sturmgewehrschützen und deren Kampfmitteln gegen Feind in unmittelbarer Umgebung des Gebäudes,
  • dem Maschinengewehrtrupp gegen Feind, der entlang von Häuserfronten und über freie Plätze vorgeht und
  • dem Panzerabwehrrohrschützen bzw. der Halbgruppe gegen vor einer Sperre haltende Kampffahrzeuge oder gegen Feind in Deckung (zB durch eine Öffnung ins Innere eines Gebäudes).

Der Gruppenkommandant muss alles daran setzen, dem Feind das Eindringen in das Gebäude zu verwehren. Mit dem Feuer aus verschiedenen Stellungen und dem wechselnden und gleichzeitigen Einsatz von Handfeuerwaffen und Kampfmitteln ist der Feind zu überraschen bzw. sind seine Kräfte aufzusplittern. Dabei hat er auch zu verhindern, dass sich Feind aus der Flanke oder von hinten an das Gebäude heranarbeitet und eindringt.

Dringt der Feind in das Gebäude ein, ist er unverzüglich im Gegenstoß zu werfen und die Einbruchstelle abzuriegeln. Anschließend beurteilt der Gruppenkommandant, ob an dieser Stelle

  • der Einsatz von Teilen der Gruppe erforderlich ist oder
  • das Abriegeln mit Sperren genügt.

Bei befohlenen Gegenstößen zu Nachbargruppen (Nachbarobjekten) sind zumindest verdeckte Bewegungsmöglichkeiten zu nützen oder zu schaffen.

VERTEIDIGUNG AUS EINEM WIDERSTANDSNEST

Ein Widerstandsnest ist ein zur Rundumverteidigung ausgebautes Gruppennest ohne unmittelbaren Anschluss zu Nachbarn. Es dient vor allem zum Schließen von Lücken an Nebenbewegungslinien. Das Widerstandsnest setzt meist der Kompaniekommandant ein und führt es unmittelbar.

Für die Erkundung, Vorbereitung und Durchführung der Verteidigung der Gruppe aus einem Widerstandsnest wendet der Gruppenkommandant sinngemäß die Bestimmungen für die Verteidigung aus einem Gruppennest an. Er richtet sich zur Rundumverteidigung ein.

Der Gruppenkommandant verteidigt aus dem Widerstandsnest selbständig. Ist eine zeitlich begrenzte Verteidigung befohlen, setzt sich die Gruppe auf vorher festgelegten Wegen ab.

Erhält der Gruppenkommandant zusätzlich den Auftrag, den Anschluss zu Nachbarn sicherzustellen, erfolgt dies in den meisten Fällen durch Verbindungsspähtrupps. Einzelheiten werden vom Kompaniekommandanten befohlen

EINSATZ IN EINEM GRUPPENNEST IM RAHMEN EINES GEFECHTSVORPOSTENS

Gefechtsvorposten sind in der Regel vom kleinen Verband (Bataillon) in der Verteidigung aus Stellungen vorgeschoben eingesetzte Truppen zur Sicherung im Gefecht. Sie bestehen in der Regel aus einem verstärkten Zug. Diese Gefechtsvorposten sind an einer Bewegungslinie im Infanteriegelände bis zu 5 km vor dem Vorderen Rand der Verteidigung eingesetzt.

Aufgabe des Gefechtsvorpostens ist es, die zur Verteidigung eingesetzten Truppen vor Überraschungen zu sichern und/oder die Annäherung des Feindes zu verzögern.

Beim Festlegen der Stellungen beachtet der Gruppenkommandant, dass

  • die Anordnung Verbindung zueinander erlaubt,
  • das Beziehen gedeckt bzw. das Räumen unerkannt erfolgen kann,
  • das Gefechtsfahrzeug möglichst nahe heran gehalten wird,
  • die Gefechtsfeldbeobachtung auf mittlere Entfernung und
  • die Nutzung der Einsatzschussweite der Waffen möglich ist.

Die Einsatzführung der Gruppe im Rahmen eines Gefechtsvorpostens muss darauf abgestimmt sein, durch Feuereröffnung ab der Einsatzschussweite der Waffen im Zusammenhang mit Sperren und im Zusammenwirken mit Unterstützungswaffen die Angriffsspitzen des Feindes zum Stehen zu bringen bzw. frühzeitig zum Absitzen und zum Entwickeln zu zwingen.

Der Gruppenkommandant verteidigt mit seiner Gruppe die Stellung und hält sie so lange, bis der Zugskommandant den Befehl zum Räumen der Stellung gibt.

Nach Räumen der Stellung geht die Gruppe im Rahmen des Zuges in der Regel in einem Zuge zurück und wird im Vorderen Rand der Verteidigung wieder aufgenommen.

Ein selbständiger Einsatz der Gruppe als Gefechtsvorposten ist im Gebirge oder in schwierigem Gelände möglich.

ABLÖSUNG EINER STELLUNG

Die Ablösung ist das Ersetzen von Truppen oder einzelner Soldaten durch andere zur Fortführung eines Auftrages. Hierbei darf eine Truppe bei der Erfüllung ihres eigentlichen Auftrages sowie in der Gefechtsbereitschaft nicht beeinträchtigt sein; sie ist nur durchzuführen, wenn keine unmittelbare Feindbedrohung zu erwarten ist.

ABLÖSUNG VON SOLDATEN EINER GRUPPE

Einzelne Soldaten innerhalb der Gruppe werden in der Regel alle 2 Stunden abgelöst, in besonderen Fällen, wie bei Übermüdung, extremen Witterungsverhältnissen usw. in kürzeren Zeitabständen (zB nach 1 Stunde oder nach 30 Minuten). Hierbei haben sich die Soldaten so zu verhalten, dass die Stellung nicht verraten wird.

Der in der Stellung befindliche Soldat weist – ohne in seiner Aufmerksamkeit nachzulassen – den ablösenden Soldaten in

  • die Lage (erkannter Feind im Beobachtungsbereich, eigene Truppe, Sperren),
  • den Auftrag,
  • die Wirkungsbereiche von Unterstützungswaffen,
  • die Einzelheiten im Gelände (zB Annäherungsmöglichkeiten des Feindes, schusstote Räume) und
  • gegebenenfalls in die Bedienung von Alarmvorrichtungen bzw. Leuchtmitteln ein. Anschließend übergibt er Material und Kampfmittel, die in der Stellung verbleiben.

ABLÖSUNG EINER GESAMTEN GRUPPE

Der Zugskommandant befiehlt den Zeitpunkt der Ablösung einer Gruppe. Um die Marschbereitschaft zum befohlenen Zeitpunkt herzustellen, gibt der ablösende Gruppenkommandant einen Vorbefehl an seine Gruppe.

Auf Befehl des Zugskommandanten führt er die Erkundung des Anmarschweges und die Verbindungsaufnahme mit dem abzulösenden Gruppenkommandanten durch. Diese erfolgt zweckmäßigerweise so, dass der Einblick in das Gelände und die Einweisung noch bei guter Sicht möglich sind. Für die Einweisung sind die Kampfdeckungen zu beziehen. Beide

Gruppenkommandanten führen Absprachen hinsichtlich

  • Reihenfolge der abzulösenden Soldaten,
  • Sammelpunkt,
  • Sicherung und
  • Übergabe von Material, Unterlagen usw.

durch.

RÄUMEN DER STELLUNG

Das Räumen der Stellung ist das planmäßige Verlassen einer solchen, ohne Absicht diese wieder zu beziehen (zB Absetzen auf eine Stellung in der Tiefe). Das Räumen einer Stellung erfolgt nur auf Befehl oder bei Eintritt einer bestimmten Lageentwicklung. Nacht oder schlechte Sicht begünstigen ein unbemerktes Verlassen der Stellung.

Ist die Stellung bei Tag oder guter Sicht zu räumen, sind hierfür die Unterstützung eigener schwerer Waffen, der Einsatz von künstlichem Nebel, gedeckte oder verdeckte Absetzwege sowie Täuschungsmaßnahmen zu nützen.

Für das Räumen der Stellung befiehlt der Gruppenkommandant (soweit erforderlich)

  • das Vorbereiten des Absetzweges (zB Wegkennzeichnung),
  • das Vorbereiten von Sperren entlang des Absetzweges, um ein rasches Nachstoßen des Feindes zu verhindern,
  • das Aufteilen der verbleibenden Munition und von Gerät für den Transport bzw. Verladen auf das Gefechtsfahrzeug,
  • den Abtransport von Verwundeten vor oder während des Räumens,
  • Vorbereiten des Gefechtsfahrzeuges.

Die Gruppe räumt die Stellung meist

  • ohne Feinddruck geschlossen oder
  • unter Feinddruck halbgruppenweise überschlagend mit oder ohne Gefechtsfahrzeug.

Der Gruppenkommandantstellvertreter verlässt mit den ersten Soldaten die Stellung, um erforderlichenfalls bereits Vorbereitungen in der nächsten Stellung zu treffen. Der Gruppenkommandant räumt mit den letzten Teilen die Stellung.

Erfolgt das Räumen der Stellung ohne Feinddruck, sitzt die Gruppe, sofern sie nicht als Sicherung für das Absetzen des Zuges eingesetzt ist, geschlossen auf. Mit Beginn des Räumens der Stellung befiehlt der Gruppenkommandant das Anwerfen des Gefechtsfahrzeuges und die Sicherung des Aufsitzens mit der Bordwaffe/dem Maschinengewehr.

Zur Sicherung für das Absetzen des Zuges verbleibt die Gruppe so lange in den Stellungen, bis der Zugskommandant den Befehl zum Räumen der Stellung gibt.

Greift der Feind während des geschlossenen Räumens der Stellung

  • überraschend bei einer Nachbargruppe an, führt der Gruppenkommandant das Räumen der Stellung planmäßig durch,
  • die eigene Gruppe an, ist der Feuerkampf aufzunehmen; das Räumen der Stellung erfolgt dann halbgruppenweise unter gegenseitigem Feuerschutz und Einsatz der Bordwaffe.

Ist die Gruppe zur Sicherung für das Absetzen des Zuges eingeteilt und greift der Feind überraschend an, ist der Feuerkampf aufzunehmen, um das Absetzen der Nachbargruppen zu ermöglichen. Auf Befehl des Zugskommandanten räumt die Gruppe die Stellung.

Das Räumen der Stellung unter Feinddruck erfolgt halbgruppenweise. Hierzu befiehlt der Gruppenkommandant die Reihenfolge und den zeitlichen Ablauf so, dass ein Vortäuschen über die Besetzung des Gruppennestes möglichst lange gegeben ist.

Bei starkem Feinddruck kann das Zurückgehen unter gegenseitigem Feuerschutz solange erforderlich sein, bis ein Lösen vom Feind möglich ist oder der Zugskommandant einen Gegenstoß durchführt.

MERKE: Der Einsatz von Nebel wird in dieser Phase vom Zugskommandanten befohlen.

 

Copyright: TomNedry, CC BY

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