Sicherung

 

Der Sicherungsdienst aller Truppen umfasst alle Maßnahmen der Nahsicherung, welche von jeder Truppe, in jeder Lage, selbstständig, zur unmittelbaren eigenen Sicherung durchzuführen sind,um

  • eine Überraschung durch den Feind zu verhindern und
  • bei Feindauftreten die erforderliche Zeit zum Herstellen der Gefechtsbereitschaft zu schaffen

Maßnahmen zur Nahsicherung jeder örtlich eingesetzten Truppe sind

  • Einteilen von Posten (Sicherungstrupps)
  • Errichten von Schnellsperren und
  • Vorbereiten von Alarmstellungen

Darüber hinaus sichern sich die Truppen entsprechend ihrer Stärke durch

  • Gefechtsvorposten
  • Aufklärung

Maßnahmen für die Nahsicherung jeder Truppe in der Bewegung sind grundsätzlich

  • Ausscheiden von Nahsicherern (Fußmarsch) bzw. von Spitzenfahrzeugen (Motmarsch) und
  • Einteilen von Luftspähern

NAHSICHERUNG DER ÖRTLICH EINGESETZTEN TRUPPE

  • Sicherungsposten zur Überwachung eines befohlenen Geländeteils
  • Kontrollposten zur Personen- und Fahrzeugkontrolle
  • Beobachtungspostens zur Gefechtsfeldbeobachtung
  • Luftspäher zur Luftraumbeobachtung
  • Streifenposten zur Überwachung des Zwischengeländes

Bei der Festlegung der Stellung des Sicherungstrupps (Kontroll- und Sicherungspostens) ist zu beachten:

  • Kontrollbereich für die Personen- und Fahrzeugkontrolle im Feuerbereich des Sicherungspostens liegt
  • vom Kontrollbereich aus die zu sichernde Truppe (Objekt) nicht eingesehen werden kann
  • der Kontrollbereich von der Feindseite nicht unmittelbar eingesehen werden kann

Streifenposten sind beweglich eingesetzte Posten (meist Doppelposten) zur Überwachung von Geländeteilen zwischen besetzten Punkten, wenn Posten (Sicherungstrupps) hierfür nicht ausreichen.

Der befohlene Streifenweg gilt als Anhalt und ist häufig zu wechseln oder zumindest zu ändern und in unregelmäßigen Zeitabständen zu begehen. Streifenposten halten in der Regel einen Tiefenabstand von 8 Schritten ein, bleiben oft stehen und beobachten und horchen.

Mit Schnellsperren sind Personen und Fahrzeuge zum Halten zu zwingen oder Bewegungslinien zu sperren. Sie sind so zu errichten, dass sie nicht zu früh erkannt werden können.

NAHSICHERUNG ALLER TRUPPEN IM GELÄNDE

Zur Nahsicherung einer Truppe in der Bewegung sind

  • beim Fußmarsch Nahsicherer
  • beim Motmarsch in der Regel eine Spitze (2 Fahrzeuge) und
  • gegen Bedrohung durch Luftfeind Luftspäher

einzuteilen

Nahsicherer sind immer nach vorne und bei entsprechender Bedrohung auch nach hinten einzusetzen.

Als Nahsicherer sind jeweils zwei Soldaten, von denen einer als Kommandant zu bestimmen ist, einzuteilen. Sie marschieren bei Tag und guter Sicht 50 bis 100m voraus. In der Nacht oder unübersichtlichem Gelände sind die Abstände so zu verringern, dass die Sichtverbindung gewährleistet bleibt. In unübersichtlichen Geländeteilen kann zur gegenseitigen Sicherung überschlagend vorgegangen werden.

Die Spitze fährt bei Tag und guter Sicht etwa 2 Minuten voraus . In unübersichtlichem Gelände, in der Nacht oder bei schlechter Sicht sind die Abstände so zu verringern, dass die Verbindung gewährleistet bleibt.

Die Besatzungen der Spitzenfahrzeuge haben gefechtbereit zu sein und sind zur Gefechtfeldbeobachtung einzuteilen.

sicherung 1

Die Spitze fährt gestaffelt mit etwa 100m Tiefenabstand, in unübersichtlichen Kurven oder in feindgefährdeten Gelände überschlagend bis zu halben Einsatzschussweite.

 

Copyright: TomNedry, CC BY

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